AGB

ALLGEMEINES


„Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.“ (Hebammengesetz §2 (1))


Bei erkennbaren Regelwidrigkeiten und Abweichungen im physiologischen Verlauf oder bei anamnestischen Besonderheiten bei der Mutter oder beim Kind wird an einen Arzt oder an die Klinik verwiesen. Die Folgeleistung liegt in der Verantwortung der Klientin. (Hebammengesetz §4.(1))


Marie Luise Hassler, BSc. ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in 9761 Greifenburg. Sie ist in das Hebammenregister des Österreichischen Hebammengremiums eingetragen und haftet für ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Schwangerenvorsorge und Wochenbettnachsorge.


Termine und Erreichbarkeit



  1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart. Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebamme mitzuteilen. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so wird das vereinbarte Honorar dennoch fällig. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet. Sollte der Termin seitens der Hebamme nicht eingehalten werden können, wird sie einen Ersatztermin oder eine Vertretung anbieten.

  2. Anfragen und Nachrichten über WhatsApp und Facebook werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet und können auch nicht zur Diagnosestellung herangezogen werden. Die Hebamme ist per Anruf, SMS und E-Mail innerhalb der Geschäftszeiten Mo- Fr 8:00-16:00 erreichbar. SMS und e- Mails werden gegebenenfalls erst am nächsten Werktag beantwortet. Sollte die Klientin die Hebamme bei dringendem Bedarf nicht erreichen, wendet sie sich selbstständig an die nächste Pädiaterin*, Gynäkologin* oder das nächstgelegene Krankenhaus.

  3. Die Hebamme bietet keine Wehen- Begleitung und keine Hausgeburtshilfe und somit auch keine Rufbereitschaft an (Rufbereitschaft definiert eine permanente 24 Stunden 7 Tage die Woche Erreichbarkeit auch nachts am Wochenende und während der Feiertage von SSW 37+0-SSW42+2). In dringenden Fällen außerhalb der Geschäftszeiten der Hebamme wendet sich die Klientin selbstständig an die nächste Pädiaterin*, Gynäkologin* oder das nächstgelegene Krankenhaus.


Kosten



  1. Es besteht ein Gesamtvertrag mit der ÖGK. Folgende Kassen sind Teil des Gesamtvertrages: ÖGK, BVAEB, BKK, SVS, SVB. Die Hebammenberatung im Rahmen des Elternkindpass im Zeitraum 18-22SSW, 1 Schwangerenvisite und die Wochenbettvisiten werden von der Kasse zu 100% übernommen. Die Hebamme rechnet diese Leistungen direkt mit der Kasse ab. Achtung: nicht alle Leistungen werden von der Kasse übernommen. Nähere Informationen dazu unter http://www.hebammen.at/eltern/kosten/

  2. Ist die Klientin bei KEINER der oben angeführten Kassen versichert, erhält sie eine Privatrechnung nach Tarifen in der aktuell geltenden Betreuungsvereinbarung und muss die Kosten selbst tragen. Gegebenenfalls kann sie diese bei ihrer Kasse einreichen und bekommt einen Teil der Kosten rückerstattet. Die Klientin ist selbst dafür verantwortlich sich in diesem Falle und auch im Fall einer Zusatzversicherung frühzeitig über die entsprechende Kostenübernahme durch ihre Kasse zu informieren.